Formulare
Im Verkehr zwischen Vermietenden und Mieterinnen/Mietern ist es in gewissen Fällen unerlässlich, dass die Form der Mitteilung den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Im Mietrecht müssen zwingend folgende drei vom Kanton genehmigte Formulare verwendet werden:
- Formular zur Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen durch die Vermieterschaft (PDF, 79 KB)
- Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und / oder anderen einseitigen Vertragsänderungen durch die Vermieterschaft (PDF, 104 KB)
- Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses von Wohnräumen durch die Vermieterschaft (PDF, 3MB)
Wichtige Information ! |
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Mit Regierungsratsbeschluss vom 18. September 2018 hat der Kanton Basel-Stadt per 1. November 2018 die Verwendung des Formulars zur Mitteilung des Anfangsmietzinses beim Abschluss eines neuen Mietvertrages für obligatorisch erklärt.
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Die Schlichtungsstelle verkauft auch gebrauchsfertige Formulare für Fr. 1.– pro Stück, erhältlich sind sie am Schalter der Kanzlei.
Genehmigung Formulare
Wenn die Vermieterschaft eigene Formulare verwenden will, sind diese durch den Kanton zu genehmigen. Die Schreiberin der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten prüft die Entwürfe solcher Formulare und erteilt gegebenenfalls die Genehmigung zur Verwendung im Kanton Basel-Stadt.
Gesetzliche Grundlagen
- Verwendung des Formulars zur Mitteilung des Anfangsmietzinses durch den Vermieter (Art. 270 Abs. 2 OR)
- Form der Kündigung bei Wohn- und Geschäftsräumen (Art. 266l Abs. 2 OR)
- Mietzinserhöhung und andere einseitige Vertragsänderungen durch den Vermieter (Art. 269d Abs.1 OR)
- Kündigungen (Art. 9 VMWG)
- Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen durch den Vermieter (Art. 19 VMWG)