Aufgaben

Die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten berät Mieter- und Vermieterschaft in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis.

In Streitfällen können beide Parteien die Schlichtungsstelle anrufen. Sie versucht, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.

Sie ist die Kantonale Stelle zur Hinterlegung von Mietzinsen bei Mängeln an der Mietsache.

Zudem genehmigt sie die vom Gesetz vorgesehenen Formulare (Mitteilung des Anfangsmietzinses / einseitige Vertragsänderung / Kündigung).

Personen im Ausland, welche Grundstücke im Kanton Basel-Stadt erwerben möchten, können bei der Schlichtungsstelle die allenfalls erforderliche Bewilligung beantragen.