Formulare

Im Verkehr zwischen Vermietenden und Mieterinnen/Mietern ist es in gewissen Fällen unerlässlich, dass die Form der Mitteilung den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Im Mietrecht müssen zwingend folgende drei vom Kanton genehmigte Formulare verwendet werden:

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Wichtige Information !

Hinweis zu genehmigten Formularen:

Die Vermieterschaft kann die neue Adresse der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten auf den genehmigten Formularen selbstständig aktualisieren. Die Änderung führt nicht dazu, dass erneut eine Genehmigung eingeholt werden müsste (vgl. BGE 135 III 220 E. 1.5.2).

 

Mit Regierungsratsbeschluss vom 18. September 2018 hat der Kanton Basel-Stadt per 1. November 2018 die Verwendung des Formulars zur Mitteilung des Anfangsmietzinses beim Abschluss eines neuen Mietvertrages für obligatorisch erklärt.

 

 

 

Genehmigung Formulare

Wenn die Vermieterschaft eigene Formulare verwenden will, sind diese durch den Kanton zu genehmigen. Die Schreiberin der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten prüft die Entwürfe solcher Formulare und erteilt gegebenenfalls die Genehmigung zur Verwendung im Kanton Basel-Stadt.

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